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Merkblatt
für einen geschützten externen Einsatzplatz zusammen mit dem Stellennetz der Stiftung Pegasus
So kommen Sie zu einem neuen Mitarbeiter, einer neuen Mitarbeiterin
- Nehmen Sie Kontakt auf mit dem Stellennetz der Stiftung Pegasus und melden Sie Ihren Bedarf an.
- In einem Gespräch werden Ihnen unsere Rahmenbedingungen für einen externen Einsatzplatz bekanntgegeben. Sie erläutern uns das Arbeitsfeld, Ihre Anforderungen und Ihre Unternehmensphilosophie.
- Besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Zusammenarbeit, unterbreitet Ihnen das Stellennetz eine schriftliche Offerte, die den Stundenansatz für einen entsprechenden Einsatz festschreibt.
- Sie prüfen diese Offerte und entscheiden über die Zusammenarbeit.
- Haben Sie Interesse, wird ein Vertrag für den Einsatzplatz abgeschlossen. Dieser enthält neben den Arbeitszeiten einen Abriss der Tätigkeiten und regelt die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und der Stiftung Pegasus.
- Die Stiftung Pegasus schreibt die Stelle in ihren Werkstätten aus.
- Mit den Interessierten wird bei Ihnen ein Vorstellungsgespräch vereinbart.
- An diesem Gespräch lernen Sie den/die Bewerber/in kennen. Es werden Ihre Bedingungen des Einsatzes vorgestellt und der/die Interessierte wird seine/ihre Möglichkeiten benennen.
- Bei gegenseitiger Einigung kann der Platz eröffnet werden.
- Es wird eine Schnupperzeit von vier Wochen vereinbart, in der eine Zusammenarbeit ausprobiert wird.
- Nach Ablauf der Schnupperzeit findet ein Auswertungsgespräch statt.
- Wenn für beide Seiten eine Zusammenarbeit möglich ist, wird ein Eintrittstermin vereinbart. Der/die Mitarbeiter/in bleibt weiterhin bei der Stiftung Pegasus angestellt.
Was ist ein geschützter Arbeitsplatz?
- Bei der Stiftung Pegasus arbeiten Menschen, die aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung eine IV-Rente zugesprochen bekommen haben. Dies bedeutet, dass ihre Erwerbsfähigkeit so eingeschätzt wird, dass sie nicht für den ersten Arbeitsmarkt ausreichend ist.
- Dennoch arbeiten in unseren Werkstätten qualifizierte Fachmitarbeiter/innen.
- Meist zeigen sich die Einschränkungen der Mitarbeiter/innen bei erhöhtem Arbeitsdruck. Daher ist es vor allem notwendig, Ihre neuen Mitarbeiter/innen vor Druck zu schützen.
- Es werden zu Beginn gemeinsame Vereinbarungen getroffen, an die sich alle halten werden. Änderungen werden ebenfalls gemeinsam beschlossen.
Wie werden die Mitarbeiter/innen begleitet?
- Die fachliche Begleitung liegt allein bei der Einsatzplatzleitung. Auch wenn diese nicht anleitet, ist sie verantwortlich. Es sollte zumindest wöchentlich kurz die Stimmung abgefragt werden.
- Die soziale Begleitung übernimmt das Stellennetz der Stiftung Pegasus. Sie sind regelmässig in Kontakt mit der zuständigen Begleitperson.
- Es finden am Arbeitsort regelmässige Standortbestimmungen (viertel- bis halbjährlich) statt. Beteiligt werden neben der Einsatzplatzleitung auch der/die Mitarbeiter/in sowie die Begleitperson sein. Diese Gespräche dienen der Förderplanung mit dem Ziel der Wiedereingliederung der Person.
Wird auch die Einsatzplatzleitung beraten?
- Die Begleitpersonen vom Stellennetz verfügen über fundiertes, praktisches Wissen im Umgang mit psychisch beeinträchtigten Menschen und stehen der Einsatzleitung beratend zur Verfügung.
- Bei Konflikten können Sie unverzüglich Kontakt aufnehmen mit der Begleitperson. Gemeinsam wird dann nach einer Lösung gesucht.
Was ist, wenn es dem Mitarbeiter, der Mitarbeiterin nicht gut geht?
- Bei der Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen achtet das Stellennetz auf Arbeitsqualität und Zuverlässigkeit. Wir achten darauf, möglichst stabile Mitarbeiter, Mitarbeiterinenn in den externen Orten unterzubringen.
- Sollte dennoch die Leistungsfähigkeit schwanken, sprechen Sie zunächst den/die Mitarbeiter/in direkt an. Entscheiden Sie, ob das Problem am Einsatzort gelöst werden kann oder ob es ein Gespräch mit der Begleitperson braucht.
- In einem entsprechenden Gespräch können klare Ziele vereinbart werden, die zur Veränderung der Situation führen sollen. Handelt es sich um Schwierigkeiten, die nicht den Arbeitsplatz betreffen, wird die Begleitperson mit den Mitarbeitenden separate Gespräche ausserhalb des Arbeitsortes führen.
- Beachten Sie, dass Sie „nur“ für den fachlichen Bereich die Verantwortung übernehmen müssen. In manchen Situationen kann es dazu verleiten, Unterstützung anzubieten, die Ihnen die Stiftung Pegasus abnehmen kann. Rufen Sie daher eher einmal mehr als zu wenig im Stellennetz an.
Informieren Sie sich im Stellennetz bei Manuela Staubli:
Stiftung Pegasus Aarau und Wohlen
Wässermattstrasse 8, 5001 Aarau
Manuela Staubli
Direkt Tel.: 062 834 51 30
Zentrale Tel.: 062 834 51 51
Fax: 062 822 85 11
Email: stellennetz[at]pegasus-aargau.ch
