Stiftung Pegasus Unternavigation
Wegleitung
Unsere Werkstätten in Aarau und Wohlen
- Werkstatt Näherei/Montage in Aarau
- Werkstatt Multimedia in Aarau
- Werkstatt KV in Aarau
- Werkstatt Montage in Wohlen
Der Weg zum festen Arbeitsplatz
- Kontaktaufnahme mit der Stiftung Pegasus
- Vorstellungsgespräch in der bevorzugten Werkstatt
- Vereinbaren einer Schnupperzeit (zwei Wochen)
- Direkter Übertritt in den geschützten Arbeitsplatz; wenn diese voll ist, setzen wir Sie auf die Warteliste
- Unbefristeter Arbeitsvertrag nach OR mit zweimonatiger Probezeit
Das bietet die Stiftung Pegasus
- Tagesstruktur und Wiedereingewöhnung in den Arbeitsalltag
- Fachliche und soziale Begleitung am Arbeitsplatz
- Gezielte Förderplanung mit dem Ziel der Stabilisierung und Wiedereingliederung
- Regelmässige Standortbestimmungen mit externen Bezugs- und Fachpersonen im Sinn von Vernetzungsarbeit
- Bewerbungsunterstützung und Laufbahnberatung
- Förderung der Mitbestimmung am Arbeitsplatz und Offenheit für konstruktive Kritik und Veränderungsvorschläge
Anstellungsvoraussetzungen
- Aufgenommen werden Frauen und Männer ab 18 Jahren bis zum Erreichen der entsprechenden AHV-Altersgrenze.
- Es muss eine Berechtigung zum Bezug von Leistungen durch die Invalidenversicherung vor dem Eintritt vorliegen und/oder ein Wohnsitz in der Schweiz vorhanden sein.
- Arbeitseinsätze sind ab einem Mindestpensum von 50 % möglich (bei einer Normalarbeitszeit von 40 Std./Woche).
- Wunsch und Interesse, sich in den Arbeitsprozess (wieder-) einzugliedern.
- Ausreichende körperliche und psychische Verfassung, um in der geschützten Werkstatt mitarbeiten zu können (möglichst seit einem Jahr stabil).
- Es muss realistisch oder absehbar sein, dass sich der/die Mitarbeiter/in an der Produktion im jeweiligen Einsatzbereich beteiligen kann. Massgebend sind hier die Aufträge in der jeweiligen Werkstatt.
- Selbständiges Erreichen des Arbeitsplatzes sowie stabile Wohnsituation.
- Bestehende externe Betreuung (und eventuell Behandlung).
- Es darf keine aktuelle Abhängigkeit von Drogen (Heroin, Kokain, Cannabinoide o.ä. sowie Alkoholika) bestehen. Ein ärztlich begleitetes Programm (z.B. Methadon) ist nach Absprache möglich. Nach der Einstellung eintretende Suchtproblematiken werden anhand des bestehenden Suchtkonzeptes behandelt.
Das Verschweigen des Nichterfüllens der Voraussetzungen bei Einstellung kann die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben.
